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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Mit der Bestellung anerkennt der Kunde die Verbindlichkeit aller nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Lieferungs-, Zahlungs- oder Einkaufsbedingungen als die Vorliegenden haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Unsere Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass die Bedingungen noch einmal übersandt werden. Firmenindividuelle Bedingungen von uns kommen für die Übernahme von Dienstleistungen wie Inbetriebsetzungen, Betriebsproben, Montagen und Gesamtschemaausarbeitungen zur Anwendung.
Spezielle Vereinbarungen sind nur verbindlich, sofern wir diese schriftlich bestätigen. Diese Bedingungen gelten ab 1.2.2002 und ersetzen alle unsere bisherigen Verkaufs- und Lieferbedingungen.

2. Bestellungen
Um jeglichen Irrtum bei Lieferungen zu vermeiden, bitten wir unsere Kundschaft, den gewünschten Artikel nach den Bezeichnungen und Nummern, wie sie in den Preislisten und Offerten angeführt sind, genau zu bezeichnen. Nicht auf der Auftragsbestätigung enthaltene Materialien oder Leistungen werden separat verrechnet. Personen, die bei uns namens Dritter Ware abholen, haben einen von diesen rechtsgültig unterzeichneten Bestellschein oder eine gleichwertige Ermächtigung mitzubringen. Bei deren Fehlen gilt unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte übertragen.

3. Zahlungsbedingungen
Grundsätzlich gelten die durch uns bestätigten Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind rein netto innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Faktura zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden dem Kunden alle Folgekosten, sowie ein Verzugszins von 5% p.a. ab dem 31. Tag nach Fakturadatum ohne Mahnung berechnet. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen und anderen Gegenansprüchen nicht zurückhalten. Bei grösseren Anlagen ist im Voraus eine Anzahlung, die gemeinsam vereinbart wird, zu zahlen.

4. Preise
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken ab Werk Buchs (SG), exklusive Verpackung, Transport, Versand und Mehrwertsteuer. Preisfehler und Änderungen vorbehalten. Es gilt der am Liefertag gültige Preis.

5. Rücktritt, Sicherheitsleistung
Wird der Kunde nach Vertragsabschluss zahlungsunfähig oder bestehen sonstige berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder ist er mit Zahlungen aus früheren Lieferungen im Verzug, so können wir ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung von der Leistung rechtsgenügender Sicherheiten abhängig machen. Wir können auch auf der Erfüllung des Vertrages bestehen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Wir bleiben Eigentümer der gesamten Lieferung bis der Kunde die Zahlungen gemäss Auftragsbestätigung vollständig geleistet hat.

6. Pläne und Zeichnungen
Diese stehen unter Urheberschutz, sind unser Eigentum und dürfen daher weder kopiert, abgezeichnet, verwertet, noch Drittpersonen überlassen werden. Unsere Angaben über Masse, Gewichte, Leistungen usw. sind nur dann verbindlich, wenn dies von uns schriftlich bestätigt wird. Sämtliche Angaben in den Preislisten und den Angeboten können von uns ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Konstruktive Verbesserungen oder Änderungen bleiben vorbehalten, solange die Qualität und die Funktion der Lieferung gewährleistet bleibt.

7. Versand
Die Lieferung erfolgt ab unserem Haus (ab Werk) und geht zu Lasten und auf Risiko (auch bei allfälliger Frankozustellung) des Kunden. Die Versandart wird, sofern nichts spezielles vereinbart ist, durch uns bestimmt. Nutzen und Gefahr gehen im Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Transporteur, zum Kunden über. Verzögert sich die Übergabe auf Wunsch des Kunden, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über. Die Waren sind sofort nach Erhalt in verschliessbaren und trockenen Räumen aufzubewahren. Allfällige Transportschäden sind uns umgehend, spätestens aber innert 24 Stunden nach Erhalt der Ware zu melden.

8. Lieferungen
Die Lieferfristen sind für uns unverbindlich, wir verpflichten uns jedoch alles zu tun, um die Termine einzuhalten. Terminüberschreitungen berechtigen den Kunden nicht, vom Kaufe zurückzutreten, die Ware abzulehnen oder irgendwelche Schadenforderungen zu stellen. Höhere Gewalt, Krieg, Streiks, Betriebsstörungen, Naturereignisse, Katastrophen usw. bei uns oder beim Lieferanten entbinden uns ganz von unseren Lieferverpflichtungen ohne Schadenersatzleistungen an den Kunden. Bei Bestellungen auf Abruf behalten wir uns vor, bestellte Ware erst nach Eingang des Abrufes herzustellen.

9. Lieferumfang
Der Lieferumfang ist verbindlich in unseren Auftragsbestätigungen festgehalten. Für die Richtigkeit der Werte, Anforderungen, Gegebenheiten und Annahmen durch den Bauherren haften wir nicht. Folgende Arbeiten gehören nicht zur Montage und Inbetriebsetzung: Spitz- und Maurerarbeiten, Wasserzu- und Ablaufleitungen, Sanitäre heizungs- und lufttechnische Installationen, Plättli- und Malerarbeiten, Reinigungsarbeiten, etc. Erforderliches Hilfspersonal, Lift- und Krananlagen, Beleuchtung, Mieten für Spezialwerkzeug müssen vom Besteller zur Verfügung gestellt werden, oder gehen zu dessen Lasten. Grundsätzlich werden jedoch diejenigen Verpackungen und Transportmittel eingesetzt, die sich in unserem Urteil des Kunden als zweckmässig erweisen.

10. Abnahme des Werkes
Der Kunde hat das montierte Werk nach dessen Fertigstellung zu prüfen und Mängel sofort schriftlich im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Zeigen sich nach der gemeinsam mit dem Kunden durchgeführten Abnahme keine Mängel, so ist das Werk mit Abschluss der Prüfung abgenommen. Zeigen sich bei der gemeinsam mit dem Kunden durchgeführten Abnahme Mängel, welche die Funktionstüchtigkeit der Anlage nicht beeinträchtigen, so gilt das Werk ebenfalls als abgenommen. Wir haben die festgestellten Mängel jedoch innert angemessener Frist zu beheben. Zeigen sich bei der Abnahme wesentliche Mängel, so wird die Abnahme zurückgestellt und es wird gemeinsam eine Frist vereinbart. Eine Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen und Terminen.

11. Reklamationen
Diese müssen uns im Bezug auf Qualität, Stückzahl, Bestellungskonformität innert 8 Tagen nach Wareneingang schriftlich mitgeteilt werden. Nach dieser Frist gilt die Ware als angenommen und die Rechnung akzeptiert. Zeigen sich jedoch wesentliche Mängel, so werden diese Mängel in einer Frist, die gemeinsam getroffen wird, behoben. Schäden, die während dem Transport eintreten, sind vom Kunden direkt und ausschliesslich beim Transporteur geltend zu machen.

12. Garantie, Haftungsausschluss
Vorausgesetzt, dass unsere Zahlungsbedingungen vom Kunden eingehalten werden, gewähren wir eine Garantie von 1 Jahr ab Lieferdatum. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir für berechtigte Beanstandungen von Bestandteilen infolge Material- oder Herstellungsfehlern nach eigener Wahl Ersatz liefern oder die entsprechenden Mängel des Liefergutes durch Reparatur in unserem Werk beheben. Über die Ersatzlieferung hinausgehende Kosten und Schadenersatz irgendwelcher Art, insbesondere Auswechslungskosten, Kältemittelverluste und Frachten, werden nicht übernommen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, Anlagekonzepte und Ausführungen, die nicht dem jeweils massgeblichen Stand der Technik entsprechen. Ebenfalls übernehmen wir keine Garantie für nicht funktionierende Quellen, insbesondere Erdwärmesonden, der Wasserqualität aus Brunnenbohrungen und den daraus resultierenden Folgeschäden sowie sämtlichen Forderungen wegen Belästigungen als auch Schäden die durch den Einsatz von Luftverdampfern gestellt werden. Wenn jedoch aus zwingenden terminlichen Gründen (Notfall) die Auswechslung oder Reparatur von defekten Teilen durch den Kunden vorgenommen werden muss, übernehmen wir nur nach vorangehender schriftlicher Absprache und unserer Freigabe die nachzuweisenden Kosten. Für jede Art von Schäden, die infolge unsachgemässer Installation und Nichtbeachtung unserer technischen Richtlinien oder natürlicher Abnützung (ebenso z.B. Kältemittel) entstanden sind, kommen wir nicht auf. Von der Garantie ausgeschlossen sind ferner Mängel, welche durch nicht ausgeführte Stillstandwartung an Ventilatoren, Motoren, Kompressoren, Pumpen, Entfeuchtern oder Schäden die durch falsche Drehrichtung oder Wassereinwirkungen entstehen. Für Apparate, die einem anderen Verwendungszweck oder für andere Leistungsbereiche als von uns vorgesehen dienen, wird keine Garantie übernommen. Im weiteren sind ausgeschlossen: Schäden, verursacht durch Einsatz von unsachgemässen Wärmeträgern, Korrosionsschäden, insbesondere wenn Wasseraufbereitungsanlagen, Entkalker usw. angeschlossen oder ungeeignete Frostschutzmittel beigegeben sind. Ferner Schäden, die durch unsachgemässen elektrischen Anschluss sowie ungenügende Absicherung, den Einbau einer fremden Steuerung/ Regelung, durch Umgehen der Sicherheitskette, durch hartes oder korrosives Wasser (z.B. Kalk, Kesselstein), zu hohen Wasserdruck, unsachgemässes Entkalken, chemische oder elektrolytische Einflüsse usw. verursacht werden. Es wird nur Garantie gewährt, wenn die Montage und der Betrieb der Anlage gemäss den in der Auftragsbestätigung und in den technischen Unterlagen festgehaltenen Betriebswerten entsprechen.

13. Umtausch
Rücksendungen jeglicher Art werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen. Diese müssen innert 8 Tagen nach Warenempfang, franko verpackt erfolgen; versehen mit Begleitpapieren und Referenzangabe unserer Lieferscheinnummer und des Fakturadatums. Fehlen uns diese Details, so ist uns eine Identifikation der Ware unmöglich und wir können zu unserem Bedauern keine Gutschrift erteilen. Für Umtriebe, Kontroll- und Prüfkosten wird ein Abzug auf den Warenwert verrechnet. Es kann grundsätzlich nie mehr als 85% des Produktpreises gutgeschrieben werden.
Für Schäden jeglicher Art an gelieferter Ware haftet allein der Kunde bis zur Rückgabe, d.h. Eintreffen bei uns. Inzwischen beschädigte Ware gilt als verkauft und wird berechnet. Die Rückgabemöglichkeit beschränkt sich prinzipiell nur auf einwandfreie, ungebrauchte Teile in Orginalverpackung. Muster- oder Ansichtssendungen werden fakturiert, bei Rücksendung innert 8 Tagen schreiben wir jedoch den vollen Warenwert gut.

14. Auftrags-Annullierung
Erteilte Aufträge können grundsätzlich nicht annulliert werden. Bei gängigen Artikeln stehen Ausnahmen aus Kulanzgründen in unserem Ermessen, wobei die entstandenen Kosten vom Kunden zu bezahlen sind.

15. Im übrigen gilt das schweizerische Obligationenrecht.

16. Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.

17. Gerichtsstand ist Buchs SG
 

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